BEMK Rechtsanwälte - Online-Casino
Online-Casino
Schadensersatz bei Spielverlusten
Täglich werden in Online-Casinos Hunderttausende von Euros verspielt. Vor der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages zum 01. Juli 2021 war das Anbieten derartiger Spiele in Deutschland jedoch illegal. Dies hat zur Folge, dass Spielverluste von den Anbietern der Online-Casinos zurückgefordert werden können. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage sind die Erfolgsaussichten entsprechender Klagen ausgesprochen gut; viele Landgerichte haben in Deutschland bereits zugunsten der klagenden Spieler entschieden.
Verjährung, Auslandsbezug

Grundsätzlich rückforderbar sind Spielverluste aus den vergangenen zehn Jahren, wobei die Frage der Verjährung des Anspruchs jeweils individuell zu prüfen ist. Dass die Anbieter ihren Geschäftssitz üblicherweise außerhalb Deutschlands haben, stellt regelmäßig kein Problem dar. Wir verfügen mittlerweile über ausreichend Erfahrung mit der Zustellung von Klagen im europäischen Ausland, wie z.B. in Malta oder Zypern.

Prozesskostenfinanzierung

Für den Fall, dass Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um Ansprüche auf gerichtlichem Wege geltend zu machen, arbeiten wir mit einem renommierten Prozesskostenfinanzierer zusammen. Dieser übernimmt das vollständige finanzielle Risiko des Prozesses (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) und lässt sich im Gegenzug am Prozesserfolg quotal beteiligen. Voraussetzung für eine Prozessfinanzierung sind eingetretene Spielverluste in einer Größenordnung von mehr als 10.000,00 Euro, nachzuweisen durch ein Spielerkontoauszug.

Vertraulichkeit
Manchen Geschädigten sind die Vorgänge und der Verlust unangenehm. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Schaden bei uns vertraulich behandelt wird. Schließlich sind wir beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wenn Sie es wünschen, kommunizieren wir mit Ihnen ausschließlich so, wie Sie es uns vorgeben.
Kontakt
Sofern Sie Interesse daran haben, Spielverluste auf zurückzufordern, setzen Sie sich gerne mit unserem Standort in Markdorf in Verbindung.
Zuständig ist Rechtsanwalt Marc Ellerbrock.
 
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